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Reparatur eines nagelneuen Navis in großem Elektronikmarkt

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17 Feb. 2023 23:07 #1 von Boosterfan
In einem großen Elektronikmarkt wurde im Angebot ein brandneues tragbares Navi gekauft. Zurück zuhause stellte sich gleich nach dem Einschalten heraus, dass dieses defekt war und überhaupt nicht funktionierte.
Also alles gleich wieder eingepackt und zurück zum Elektronikmarkt, um das Navi zu reklamieren oder umzutauschen.

Im Markt wurde dann mitgeteilt, dass man einen Reparaturauftrag hierzu ausfüllen müssen. Dann würde das Gerät eingesendet und geprüft werden. Komme man zur Ansicht, dass es sich um eine berechtigte Reklamation handele, würde diese kostenfrei erfolgen. Andererseits müsste man Kosten für Überprüfung und Reparatur zahlen, dies müsste man auch sofort mit einer Unterschrift bestätigen.

Der Einwand, dass es sich um ein vor wenigen Stunden gekauftes Gerät handelt und man nicht in das Ungewisse hinein eine evtl. Kostenübernahme unterschreiben könne, wurde abgewunken. Nur so, sonst gäbe es keine Reklamation.

Nachdem auf eine Reklamation nach BGB gepocht wurde, erschien prompt der Sicherheitsdienst, "entfernte" den Kunden aus dem Laden und sprach ein Hausverbot aus.

Nach rechtlicher Beschwerde wurde sich entschuldigt, eine rechtskonforme BGB Abwicklung umgesetzt und das Hausverbot aufgehoben.

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